Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PolitPlag
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
Aktuelle Meldungen:  
 
Aktuelle Meldungen:  
 +
 +
'''Betreff: 1 AR 36/14 Erweiterung Strafanzeige / Antrag zur Einschaltung des Generalbundesanwalts'''
 +
 +
'''An Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich persönlich,'''
 +
 +
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Nerlich,
 +
die unrichtige Schreibweise Ihres Namens bedaure ich. Bei der Abfassung meines Schreibens war meine Aufmerksamkeit an vorderster Stelle auf dessen Inhalt statt auf die Formalia der Adressaten gerichtet. Ich bitte dies zu entschuldigen und werde selbstverständlich meine Aufmerksamkeit zukünftig verstärkt auf die Orthographie einschließlich die Ihrer Personalien lenken.
 +
Herzlich möchte mich bedanken für Ihr Schreiben vom 27.1.2014.
 +
Zu allererst möchte ich meine Strafanzeige erweitern nämlich um den Verdacht der Folter, Erniedrigung und unmenschlichen Behandlung.
 +
Art. 104 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes lautet:
 +
„Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“
 +
Ebenso regelt Art. 3 EMRK:
 +
„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
 +
Zur Weitergabe der Strafanzeige nach Landshut:
 +
Als juristischer Laie hatte ich explizit gedacht, Sie würden angesichts der wahrscheinlich gemeinschaftlich begangenen Taten, des zeitlichen Umfanges der Fixierung und der 14 tägigen mehrtägigen Wiederholung von Fixierungen inklusive der Zwangsmedikation, der Vernachlässigung der Hygienemaßnahmen, der teilweise zynischen Cardexeinträge, der fehlenden Sitzwache, der Unvollständigkeit der Unterlagen etc. in pflichtgemäßer Erfüllung Ihrer amtlichen Position und Aufgabe von selbst auf die Idee kommen, dass unsere Strafanzeige besser nicht an eine Staatsanwaltschaft „in der Provinz“ abzugeben ist. Insbesondere dachte ich, dass mein Hinweis darauf, dass diese Form der Misshandlungen nämlich Fixierungen plus Zwangsmedikation in Deutschland sowie in Taufkirchen keinen Einzelfall darstellen, und ich das Völkerstrafgesetzbuch explizit erwähnte, würden Sie von selbst, die in meinen Augen zuständige Staatsanwaltschaft nämlich die Bundesanwaltschaft informieren. Dann ist mir aber eingefallen, dass Sie ja Weisungsgebunden sind und man hier in Bayern nicht selten bemüht, die großen Skandale klein zu halten.
 +
 +
Deshalb bitte ich Sie um die explizite Erläuterung Ihrer Entscheidung - warum Sie das nur an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Landshut abgegeben haben und nicht an den Generalbundesanwalt. Zudem möchte ich wissen, ob und von wem Ihnen Weisung erteilt wurde dies so zu handhaben.
 +
Ferner möchte ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit darauf lenken, dass hier auch Richter, die in unmittelbarer Nähe der durch Sie informierten Staatsanwaltschaft sitzen, wegen „unterlassener Hilfeleistung“ in dem Verdacht der Beteiligung stehen.
 +
Formell beantrage ich hiermit bei Ihnen, dass sofern noch nicht erfolgt, Sie persönlich und die jetzt aktive Staatsanwaltschaft die Bundesanwaltschaft über die Vorgänge in Taufkirchen (Vils), sowie den Fortgang der Ermittlungen umfassend informieren und dafür Sorge tragen, dass die von mir übermittelten Daten und Anzeigen kopiert und auch dorthin vollständig übergeben werden.
 +
 +
Mit freundlichen Grüßen
 +
 +
Martin Heidingsfelder
 +
 +
Dipl.-Kfm., Plagiatssucher
 +
Martin Heidingsfelder
 +
0911 / 80 199 366
 +
0173 / 56 12470
 +
Kernstr. 35
 +
90429 Nürnberg
 +
 +
  
 
Die Universität Bochum hat die Untersuchung der Dissertation von Norbert Lammert am 6.11.2013 eingestellt.
 
Die Universität Bochum hat die Untersuchung der Dissertation von Norbert Lammert am 6.11.2013 eingestellt.

Version vom 13. Februar 2014, 17:24 Uhr

Aktuelle Meldungen:

Betreff: 1 AR 36/14 Erweiterung Strafanzeige / Antrag zur Einschaltung des Generalbundesanwalts

An Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich persönlich,

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Nerlich, die unrichtige Schreibweise Ihres Namens bedaure ich. Bei der Abfassung meines Schreibens war meine Aufmerksamkeit an vorderster Stelle auf dessen Inhalt statt auf die Formalia der Adressaten gerichtet. Ich bitte dies zu entschuldigen und werde selbstverständlich meine Aufmerksamkeit zukünftig verstärkt auf die Orthographie einschließlich die Ihrer Personalien lenken. Herzlich möchte mich bedanken für Ihr Schreiben vom 27.1.2014. Zu allererst möchte ich meine Strafanzeige erweitern nämlich um den Verdacht der Folter, Erniedrigung und unmenschlichen Behandlung. Art. 104 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes lautet: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ Ebenso regelt Art. 3 EMRK: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Zur Weitergabe der Strafanzeige nach Landshut: Als juristischer Laie hatte ich explizit gedacht, Sie würden angesichts der wahrscheinlich gemeinschaftlich begangenen Taten, des zeitlichen Umfanges der Fixierung und der 14 tägigen mehrtägigen Wiederholung von Fixierungen inklusive der Zwangsmedikation, der Vernachlässigung der Hygienemaßnahmen, der teilweise zynischen Cardexeinträge, der fehlenden Sitzwache, der Unvollständigkeit der Unterlagen etc. in pflichtgemäßer Erfüllung Ihrer amtlichen Position und Aufgabe von selbst auf die Idee kommen, dass unsere Strafanzeige besser nicht an eine Staatsanwaltschaft „in der Provinz“ abzugeben ist. Insbesondere dachte ich, dass mein Hinweis darauf, dass diese Form der Misshandlungen nämlich Fixierungen plus Zwangsmedikation in Deutschland sowie in Taufkirchen keinen Einzelfall darstellen, und ich das Völkerstrafgesetzbuch explizit erwähnte, würden Sie von selbst, die in meinen Augen zuständige Staatsanwaltschaft nämlich die Bundesanwaltschaft informieren. Dann ist mir aber eingefallen, dass Sie ja Weisungsgebunden sind und man hier in Bayern nicht selten bemüht, die großen Skandale klein zu halten.

Deshalb bitte ich Sie um die explizite Erläuterung Ihrer Entscheidung - warum Sie das nur an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Landshut abgegeben haben und nicht an den Generalbundesanwalt. Zudem möchte ich wissen, ob und von wem Ihnen Weisung erteilt wurde dies so zu handhaben. Ferner möchte ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit darauf lenken, dass hier auch Richter, die in unmittelbarer Nähe der durch Sie informierten Staatsanwaltschaft sitzen, wegen „unterlassener Hilfeleistung“ in dem Verdacht der Beteiligung stehen. Formell beantrage ich hiermit bei Ihnen, dass sofern noch nicht erfolgt, Sie persönlich und die jetzt aktive Staatsanwaltschaft die Bundesanwaltschaft über die Vorgänge in Taufkirchen (Vils), sowie den Fortgang der Ermittlungen umfassend informieren und dafür Sorge tragen, dass die von mir übermittelten Daten und Anzeigen kopiert und auch dorthin vollständig übergeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Heidingsfelder

Dipl.-Kfm., Plagiatssucher Martin Heidingsfelder 0911 / 80 199 366 0173 / 56 12470 Kernstr. 35 90429 Nürnberg


Die Universität Bochum hat die Untersuchung der Dissertation von Norbert Lammert am 6.11.2013 eingestellt.

Die Universität Gießen hat die Untersuchung der Dissertation von Frank-Walter Steinmeier am 5.11.2013 eingestellt.

Man sollte angesichts der oben angeführten Politikerdissertationen aber klar sagen, dass die Universitäten Bochum und Gießen keine umfangreichen eigenen Untersuchungen angestellt, sondern sich faul zurückgelehnt haben. Früher war Fleiß eine akademische Tugend um etwas zu erforschen und der Wahrheit auf den Grund zu gehen. "O tempora, o mores!" sagte Cicero 63 v. Chr und konnte nicht wissen, was 2013 bei uns in Politik und Wissenschaft passiert.

Gustl Mollath wurde am 6.8.2013 aus der Psychiatrie in Bayreuth entlassen. Martin Heidingsfelder hat sich in vielfältiger Weise 8 Monate lang für die Freilassung von Gustl Mollath eingesetzt und ist weiterhin Ansprechpartner für Personen im Maßregelvollzug.

In unserem Fundus befinden sich zahlreiche medizinische Dissertationen von Gutachtern bei Gericht, die wir sukzessive lesen um uns ein Urteil über die wissenschaftliche Qualität zu bilden. Im Rahmen seiner eigenen wissenschaftlichen Arbeit befasst sich Martin Heidingsfelder mit diesen Werken.

Die medizinischen Fakultäten im Bundesland Baden-Württemberg scheinen keinerlei Interesse an der Aufklärung von "handwerklichen Schwächen" zu haben. Selbst das zuständige grüne Landesministerium ist nicht sonderlich engagiert. Wir stellen hiermit die Untersuchung von medizinischen Dissertationen aus dem Bundesland Baden-Württemberg vorläufig ein.

Zur Entwicklung der Plagiatsfälle Dr. Michel Friedman und Professor Dr. Klaus Grün lesen Sie die aktuelle Presseerklärung vom 13.9.2013.

Weiterhin wurde von PlagDoktor ein interessanter, synoptischer Textvergleich der Dissertation Friedman zur Quelle Merkel am 29.9.2013 angefertigt: Friedman2010 vs Merkel2008.

Die Universität Frankfurt hat am 5.9. mitgeteilt, dass aufgrund meiner (Martin Heidingsfelder) Mitteilungen seit dem 29.8.2013, ergänzt durch die Mitteilung meines Kollegen Dr. Stefan Weber vom 1.9.2013 über Herrn Professor Dr. Klaus Grün sowie seinen Doktoranden Dr. Michel Friedman die Untersuchung im Verdacht auf wissenschaftlich unredliches Verhalten in Kürze beginnen wird. "Die Kommission wird ihre Arbeit in den nächsten Tagen aufnehmen." Gegenstand der Untersuchung ist die Dissertation von Michel Friedman aus dem Jahr 2010 mit dem Titel "Schuldlose Verantwortung: Vorgaben der Hirnforschung für Ethik und Strafrecht". Die Herren Grün und Friedman wurden mehrfach um Stellungnahme zu diesem Plagiatsverdacht gebeten.

Weitere Informationen über den Fall Grün und Friedman finden Sie im Pressespiegel.


// Achtung // Bearbeitung und Aktualisierung der Projektseite erfolgt nach der Konstitution des 18. Deutschen Bundestags. Wir bitten bis dahin um Geduld und halten Sie weiterhin auch gerne auf dem Laufenden.

Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. An diesem Tag entscheiden die Bürger, wer in Zukunft den Weg unseres Landes bestimmt. Aufgrund dieser Bedeutung sollten Politiker Vorbilder sein, insbesondere, was Ehrlichkeit anbelangt. Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass es gerade auch unter Politkern immer wieder Jene gibt, die es mit der Aufrichtigkeit nicht ganz so ernst nehmen, wie sie es selbst vom Bürger verlangen. Bekannte Beispiele sind Karl-Theodor zu Guttenberg, Annette Schavan, Jorgo Chatzimarkakis, Silvana Koch-Mehrin oder Matthias Pröfrock, bei denen der Doktortitel mit einer gewissen Nonchalance - man nennt es auch Plagiieren - erworben wurden.

In solchen Fällen ist besser, gar nicht erst zur Wahl anzutreten, als später zurückzutreten.



Wir untersuchen für Sie die wissenschaftlichen Arbeiten promovierter Kandidatinnen und Kandidaten zu den Bundestagswahlen 2013 unabhängig von der Parteizugehörigkeit, Alter, Geschlecht und Fachgebiet, nur den Fakten verpflichtet.

Hier finden Sie die vorläufige Kandidatenliste zu Bundestagswahl.

Die Prüfung wissenschaftlicher Arbeiten auf Plagiate ist natürlich ein erheblicher Aufwand. Ganz umsonst können wir es nicht machen. Und wir haben dabei für alle - auch für diejenigen, die sich keinen kompletten Auftrag leisten können - einen Weg gefunden, den einen oder anderen Kandidaten zu prüfen: wir sammeln Beiträge, bis wir mit der Überprüfung beginnen können. Die Details dazu finden Sie hier:

Sie können sich ab einem Beitrag von 20,- € an den Prüfungskosten beteiligen. Wenn Sie dies namentlich machen, erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Bei anonymen Überweisungen können wir keine Rechnung versenden.

Bitte vermerken Sie bei Ihrer Banküberweisung, welcher Kandidat geprüft werden soll. Ob er einen Doktortitel führt und kandidiert, können Sie anhand dieser Kandidatenliste überprüfen.

Über den jeweiligen Stand der Plagiatsprüfungen und über deren Ergebnisse informieren wir Sie öffentlich zugänglich hier in diesem Wiki.

Projektfinanzierung


Politplag wurde initiiert von http://www.vroniplag.de. Wenn Sie uns anonym Hinweise geben möchten oder Ihre Meinung mitteilen wollen, benutzen Sie bitte dieses Formular: Mail an Martin Heidingsfelder / Goalgetter Auf anonym zugesandte Hinweise antworten wir von Zeit zu Zeit bei Schavanplag Wiki


Sie können uns mit einem kleinen Beitrag aktiv unterstützen. Ihre Zahlungen an uns werden jeweils am Ende einer Woche/Monats dokumentiert. Weiterhin suchen wir auch zukünftig Wissenschaftler, die an einer Mitarbeit bei diesem Projekt interessiert sind. Mail an Martin Heidingsfelder / Goalgetter Wir beraten Sie selbstverständlich im Hinblick auf Texte, Quellen, Softwaretools und bei der Recherche. Einen Finderlohn gibt es auch. Melden Sie sich doch einfach bei uns.


Starthilfen