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'''"". April 2020:''': Herr Wolfgang Hausknecht vom Münchner Merkur ist offensichtlich nicht in der Lage Google zu bedienen und ordnet mich und diese Seite dem politischen Lager der AfD zu. Dagegen muss ich mich verwahren und veröffentliche die Mail, die ich gestern am frühen Nachmittag an ihn versendet habe:
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'''"". April 2020:''': Herr Wolfgang Hausknecht vom Münchner Merkur ist offensichtlich nicht in der Lage Google zu bedienen und ordnet mich und diese Seite dem politischen Lager der AfD zu. Dagegen muss ich mich verwahren und veröffentliche die Mail, die ich gestern am frühen Nachmittag an ihn versendet habe. Von meinem Recht auf Gegendartstellung werde ich noch Gebrauch machen:
  
 
Sehr geehrter Herr Hausknecht,
 
Sehr geehrter Herr Hausknecht,

Version vom 22. April 2020, 07:42 Uhr

== Editors Note ==

"". April 2020:: Herr Wolfgang Hausknecht vom Münchner Merkur ist offensichtlich nicht in der Lage Google zu bedienen und ordnet mich und diese Seite dem politischen Lager der AfD zu. Dagegen muss ich mich verwahren und veröffentliche die Mail, die ich gestern am frühen Nachmittag an ihn versendet habe. Von meinem Recht auf Gegendartstellung werde ich noch Gebrauch machen:

Sehr geehrter Herr Hausknecht,

wie ich von Herrn Bohnensteffen mitgeteilt bekam, zweifeln Sie an den Zahlen des Robert Koch-Institutes und das sich jemand wegen der Kommunalwahl in Bayern angesteckt haben könnte.

Wenn Sie den offensichtlichen Anstieg nicht in einem Zusammenhang mit der Kommunalwahl sehen, dann müssten Sie doch andere Gründe anführen, waum dieser offensichtliche Zusammenhang falsch ist. Für mich ist es Ihre Aufgabe dem nachzugehen. Das heißt ich erwarte, wenn Sie nicht den Mut haben unsere Analyse zu veröffentlichen, dass Sie meine Aussage, die Aussagen der anderen Personen oder die Aussage des Artikels wenigstens im Ansatz versuchen zu falsifizieren.

Dazu tragen Sie nichts vor, sondern behaupten, Sie können dies "anhand der vorliegenden Zahlen nicht seriös beantworten". Wieso bedienen Sie sich nicht weiterer Fachleuten, welche die hierzu erforderlichen Grundrechenarten beherrschen und damit spielend das Gegenteil beweisen oder unsere Aussage bestätigen könnten. Aus der Sicht einer Person, die mit einer solchen Aussage seine eigene Reputation riskiert, sind Sie zu ängstlich für Ihren Beruf. Denn Sie könnten Kraft Ihrer Funktion doch Herrn Herrmann oder Herrn Söder erneut damit konfrontieren und andere Experten zu Stellungnahmen auffordern, was Ihre Aufabe angesichts der erheblichen Vorwürfe wäre.

In der heutigen Absage des Oktoberfestes hat Herr Söder erneut die Beispiele Ischgl und Starkbierfeste angeführt für Infektuionsausbrüche, allerdings die weit danach stattgefundene bayerische Kommunalwahl verschwiegen. Wenn Sie als Teil der 4. Gewalt der Legendenbildung entgegenwirken wollen, dann kommen Sie bitte den investigativen Anforderungen Ihres Berufes nach und kommen Sie mir nicht mit Zahlen der LGL, die von uns nicht zur Nachweis des Kommunalwahleffektes genutzt wurden, da diese Datenbasis gänzlich ungeeignet ist den von uns beschriebenen Effekt im Vergleich mit anderen Bundesländern nachzuweisen.

Gute Besserung und andauernde Gesundheit Ihr Martin Heidingsfelder

-- Martin Heidingsfelder

VroniPlag®

www.vroniplag.de

heidingsfelder@vroniplag.de

Kernstr. 35

90429 Nürnberg Telefon: 0911 / 80 199 366 Mobil: 0173 / 56 124 70




Editors Note

16. April 2020:: "Wie die Kommunalwahlen in Bayern die Ausbreitung des Corona-Virus verstärkt haben" titelt Marcel Bohnensteffen. Auch wenn es die Politik dementiert: Die Kommunalwahlen in Bayern waren eine Coronaviren-Schleuder für die bayerische Bevölkerung. Das belegen die öffentlich zugänglichen Zahlen eindeutig. Die bayerische Landesregierung war wie der nachfolgende Artikel von Marcel Bohnensteffen zeigt nicht nur von mir Tage vor dem 15. März gewarnt gewesen und hat dennoch nichts unternommen um die Bevölkerung zu schützen. Wann wacht die Öffentlichkeit endlich auf und erkennt, dass hier verantwortliche Stellen mit Menschenleben gespielt haben?

Martin Heidingsfelder

"Wie die Kommunalwahlen in Bayern die Ausbreitung des Corona-Virus verstärkt haben"

Von Marcel Bohnensteffen


Die Kommunalwahlen in Bayern am 15. März haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine starke Ausbreitung des Corona-Virus in der bayerischen Bevölkerung verursacht. Diesen Schluss lassen nicht nur offizielle Zahlen des Robert Koch-Instituts, sondern auch Einschätzungen von Experten und Insidern zu. Für eine Überprüfung des oben geschilderten Sachverhalts hat Martin Heidingsfelder, Gründer der Plattform VroniPlag Wiki, die Infiziertenzahlen Bayerns über mehrere Wochen systematisch mit denen anderer Bundesländer verglichen. Dabei fällt auf: Vom 20. bis 29. März, also knapp eine bzw. zwei Wochen nach der Kommunalwahl verzeichnet Bayern einen deutlichen Anstieg von Corona-Infektionen. Die prozentualen Veränderungen in diesem Zeitraum weichen mit Ausnahme von zwei Tagen (24. und 25. März) deutlich vom bundesweiten Durchschnitt ab.

Die Abweichungen fallen exakt in die wissenschaftlich definierte Inkubationszeit der Corona-Erkrankung. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es zwischen 5 und 14 Tagen dauert, bis ein Infizierter Symptome von COVID-19 aufweist. Vom Wahltag an gerechnet, entspricht dies genau der Phase zwischen dem 20. und 29. März. Der Virologe Martin Stürmer vom Labor für Interdisziplinäre Medizin und Diagnostik in Frankfurt hält es für plausibel, dass der Wahltag eine zusätzliche Infektionswelle innerhalb Bayerns ausgelöst hat. Am 15. März herrschte landesweit schönes Wetter, viele Wähler haben den Gang zur Urne mit einem Spaziergang, einen Ausflug ins Cafe oder in den Biergarten verbunden. Dabei sind sie in Kontakt mit anderen Bürgern gekommen. „Viele Menschen wurden durch die Wahl nach draußen getrieben. Wahrscheinlich wären weniger unterwegs gewesen, wenn es die Wahl nicht gegeben hätte. Man kann das durchaus als Faktor sehen, der zur weiteren Verbreitung des Virus beigetragen haben könnte“, sagt Stürmer. Verantwortlich für die Durchführung und Kontrolle der Kommunalwahlen ist der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Hat sein Ministerium riskiert, dass sich massenhaft bayerische Wähler am Wahltag infizieren? Das Ministerium bezeichnet einen solchen Vorwurf als „falsch“ und „völlig haltlos“. Auf Anfrage teilt es schriftlich mit, die Infiziertenzahl in Bayern rühre „auf keinen Fall von einer Ansteckung am 15. März“ her. Grund für den Anstieg sei stattdessen, dass sich viele Menschen beim Skifahren in Österreich infiziert und das Virus bei ihrer Rückkehr nach Bayern mitgebracht hätten. Das Problem an dieser Argumentation ist: Die offiziellen Skiferien endeten in diesem Jahr bereits am 28. Februar. Ein Großteil der Skifahrer aus Bayern war bereits seit Tagen wieder Zuhause, als der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter die Saison am 12. März für beendet erklärte. Virologe Stürmer hat Zweifel, dass die Österreich-Touristen der Grund dafür sein sollen, dass die Infiziertenzahlen in Bayern ab dem 20. März nochmal sprunghaft gewachsen sind. „Das ist möglicherweise zu lange her, um die zweite Welle des Anstiegs zu erklären“, sagt er. Stürmers Ansicht wird durch Zahlen des Robert Koch-Instituts gestützt. In den Tagen vor den Wahlen und im direkten Anschluss daran sind die Infektionen in Bayern im prozentualen Tagesvergleich nämlich noch weniger stark angestiegen als im bundesweiten Durchschnitt. Zwei Wochen und eine volle Inkubationszeit weiter ergab sich dann ein anderes Bild: Vom 1. auf den 2. April übernahm Bayern die Spitze der Corona-Fälle in Deutschland, wenn man Infektionen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) rechnet. Wer diesen Anstieg interpretieren will, kommt kaum umher, einen Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am 15. März herzustellen. Das hatte Hermanns Ministerium offenbar noch nicht im Blick, als es am 8. April auf Anfrage antwortete: „Es gibt keine statistisch signifikante Abweichung Bayerns im Vergleich zu den Meldezahlen in anderen hauptbetroffenen Bundesländern.“ Wahr ist: Aus Bayern kommen inzwischen mehr als ein Viertel aller Corona-Infizierten in Deutschland. Dabei lebt in diesem Bundesland weniger als ein Sechstel der bundesdeutschen Bevölkerung. Wäre Bayern ein eigener Staat, dann läge er im weltweiten Corona-Ranking auf Platz zehn – knapp hinter der Türkei. Das bayerische Innenministerium, und speziell die Landesregierung waren frühzeitig gewarnt, welche Folgen die Kommunalwahlen unter dem Einfluss von Corona haben könnten. Der Beauftragte der Landesregierung für Patienten und Pflege, Dr. Peter Bauer (Freie Wähler), schrieb in den Tagen vor dem 15. März mehrere E-Mails und WhatsApp-Nachrichten an verantwortliche Entscheidungsträger, in denen er die Verschiebung der Kommunalwahlen forderte. „Ich habe mich frühzeitig dafür eingesetzt, dass diese Wahl nicht stattfindet – aus vorbeugendem Gesundheitsschutz. Das Risiko, dass sich das Virus innerhalb der Bevölkerung weiter verbreitet, war viel zu groß“, sagt er. Die österreichischen Bundesländer Vorarlberg und Steiermark haben die für denselben Tag angesetzten Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen nach ähnlicher Gefahrenabwägung abgesagt. In Bayern dagegen fanden Warnungen wie die Bauers kein Gehör – offenbar auch aus verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz schreibt vor, dass die Wahl an einem Sonntag im März durchzuführen war. Eine Verschiebung – etwa wegen einer Gesundheitsgefährdung der Wähler und Wahlhelfer – sieht das geltende Kommunalwahlrecht nicht vor. Einen entsprechenden Erlass hätte nach Einschätzung von Prof. Markus Krajewski, Leiter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, allein der bayerische Verfassungsgerichtshof verfügen können. Ob für ein solches Verfahren die Zeit genügt hätte, ist fraglich. Aus dem Innenministerium heißt es dazu, eine Verschiebung der Wahlen „auf einen Zeitpunkt, nachdem die Pandemie abgeklungen ist“, sei „nicht geboten“ gewesen, da „die Funktionsfähigkeit der staatlichen und kommunalen Stellen aufrechterhalten werden“ müssten - „gerade auch im Interesse eines wirksamen Infektionsschutzes“. Und was ist mit dem Schutz von Wählern und Wahlhelfern? Im Voraus des 15. März hatten sich zahlreiche ehrenamtliche Helfer geweigert, Wahllokale aufzusuchen – aus Angst sich mit dem Virus zu infizieren. Allein in München wurden deshalb ersatzweise 1500 Lehrer zur Auszählung der Stimmzettel als Wahlvorstände verpflichtet. In der Rechtsprechung ist nicht geklärt, ob eine infektionsschutzrechtliche Anordnung Wahlen überhaupt außer Kraft setzen kann. Einen solchen Fall hat es in der Bundesrepublik ja auch noch nicht gegeben. Eine Möglichkeit, die die Politik in jedem Fall gehabt hätte, wäre eine Änderung des Wahlrechts gewesen. „Man hätte kurzfristig das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ändern und darin entweder eine Wahlverschiebung vorsehen oder eine generelle Briefwahl zulassen müssen“, erläutert der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner. Letzteres hat die Landesregierung direkt nach der Wahl für die Stichwahl am 29. März, zwei Wochen später, beschlossen. Warum aber nicht schon für den offiziellen Wahltag? Dazu gibt das Innenministerium keine Begründung ab, erklärt lediglich, die reguläre Durchführung der Wahlen sei „nicht nur vertretbar, sondern geboten“ gewesen. Der Patientenvertreter der bayerischen Regierung sah sich spätestens am Abend des 15. März mit seinen schlimmsten Befürchtungen konfrontiert. Bei den Auszählungen in den Messehallen in München standen Dutzende Wahlhelfer über mehrere Stunden hinweg dicht aneinander. „Da bin ich vom Stuhl gefallen“, sagt Peter Bauer. Den mit der Ausgangsbeschränkung verbundenen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen ordnete die Landesregierung erst am folgenden Tag an. Der Sprecher der bayerischen LINKEN, Ates Gürpinar, wirft den Verantwortlichen und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor, nicht genügend Maßnahmen getroffen zu haben, um die Wahlen „sicher für alle stattfinden zu lassen“. Vor allem für ältere Menschen sei die Situation „ein Dilemma“ gewesen. „Sie mussten sich zwischen dem Schutz ihrer Gesundheit und ihrem Wahlrecht entscheiden“, sagt Gürpinar. Mit den Folgen, dass sich das Virus mit dem Wahltag zunehmend in der Bevölkerung breit gemacht hat. Regierungschef Söder hatte bislang stets erklärt, von den Wahlen sei keine Gesundheitsgefährdung für Menschen in Bayern ausgegangen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) schiebt die höheren Fallzahlen von Corona- Infektionen auf eine „vergleichsweise hohe Zahl an risikoorientierten Testungen auf SARS-COV-2 in Bayern“. Dazu ist zu sagen: Sie ist auffallend rückläufig, seitdem bei der Behörde im Zuge der Recherche für diesen Artikel eine offizielle Anfrage eingegangen ist. Am 8. April wurden laut offiziellen Zahlen des LGL noch knapp 10.500 Test verzeichnet. Tags darauf waren es schon 2500 weniger. An den Osterfeiertagen nicht mal mehr die Hälfte.

Die Folge: Bayerns Anzahl an Neuinfizierungen ist neuerdings stark rückläufig, während die Dunkelziffer vermutlich weiter steigt. Wer weniger testet, beklagt auch weniger Infizierte. So kann man Entwicklungen eben auch entgegen wirken...



Editors Note:

10. April 2020: Seit dem 13.3. warnt Martin Heidingsfelder vor der Unterzählung der Toten in der deutschen Corona-Statistik aufgrund der fehlenden Post-Mortem-Untersuchung mittels Abstrichen bei allen Verstorbenen ob verdächtig oder unverdächtig. Das Robert Koch-Institut hat bis heute eine Stellungnahme dazu abgelehnt. Das Nachrichtenmagazin der Spiegel hat zwar umfangreich über Statistikschwächen berichtet, aber die am 18.3. bereits übergebenen Informationen dazu wieder nicht bewertet. Immerhin hat am 2.4. Lars Wienand im Beitrag Streit über Statistik - über die abstruse Aktion des Rechtsmediziners Professor Püschel berichtet, der mit Obduktionen von Corona-Toten beweisen will, dass die Coronatoten überzähölt sind und dabei die gegenteilige Meinung von Martin Heidingsfelder dargestellt. Deshalb lesenswert, weil es dokumentiert, dass Martin Heidingsfelder der einzige ist, der behauptet die Erde ist rund. Allerdings findet die Püschel-Meinung breiteste Verbreitung durch die Corona-Verschwörungstheoretiker. Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst wäre. [1]

Martin Heidingsfelder

"Deutschlands fragwürdige Corona-Zahlen: Und wer testet die Toten?"

Von Marcel Bohnensteffen

In Deutschland sterben womöglich deutlich mehr Menschen an dem Corona-Virus, als das Robert Koch-Institut öffentlich bekannt gibt. Diesen Verdacht lassen Recherchen für diesen Text und Zahlen der Johns Hopkins University zu, die Plagiatssucher Martin Heidingsfelder (Gründer von VroniPlag Wiki) systematisch ausgewertet hat.


Hintergrund: Deutschland testet anders als Italien und Spanien Tote nicht automatisch auf eine mögliche Corona-Infektion – selbst dann nicht, wenn sie eindeutige Symptome aufweisen. Offenbar haben Behörden behandelnde Ärzte bislang sogar gezielt davon abgehalten. Ein Mediziner, der in mehreren Krisengebieten Nordrhein-Westfalens Bereitschaftsdienst verrichtet und seit Ausbruch der Pandemie Dutzende Todesscheine von Patienten ausgestellt hat, berichtete, das Gesundheitsamt Siegburg habe ihm mitgeteilt, Verstorbene nicht post mortem auf COVID-19 zu untersuchen. Zum Schutz seiner beruflichen Tätigkeit bleibt er an dieser Stelle anonym. Die Koordinatorin des medizinischen Personals für die Kreise Heinsberg, Jülich, Erkelenz, Mönchengladbach und Geilenkirchen hat seine Anfrage nach zusätzlichen Corona-Abstrichen negativ beschieden. Tenor aus beiden Lagern: Verstorbene müssen nicht getestet werden und die Test-Kapazitäten reichen dafür ohnehin nicht aus.

Der behandelnde Arzt wirft den verantwortlichen Stellen einen „immanenten Systemfehler“ bei der Bekämpfung des sich ausbreitenden Virus vor: „Es geht nur darum, Tote so schnell wie möglich ins Krematorium oder unter die Erde zu bringen“, sagt er. Weil die Zahl der Corona-Toten auf diese Weise bewusst klein gehalten werden soll?

In Deutschland gilt nur dann jemand als Corona-Opfer, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes offiziell infiziert war. Wer aber zu Lebzeiten nicht positiv getestet worden ist, taucht nach seinem Tod auch in keiner Statistik auf - unabhängig davon, ob er das Virus in sich trägt oder nicht.

Diese fragwürdige Datenerfassung hat massiven Einfluss auf die Sterblichkeitsrate von COVID-19-Fällen hierzulande. Am Dienstagmittag hatte die Johns Hopkins University deutschlandweit insgesamt 650 Todesopfer erfasst. Gemessen an der Zahl der Infizierten (67.051) entspricht das einer Quote von 0,97 Prozent. Von 103 offiziell erfassten Corona-Patienten stirbt in Deutschland also gerade mal eine Person. Dieser Wert ist auffallend niedrig im internationalen Vergleich.

Weltweit kommen derzeit auf einen Toten im Schnitt 21 Corona-Infizierte. Das ist eine fünfmal so hohe Sterblichkeitsrate. Wenn man allein dieser mathematischen Logik folgt, müsste Deutschland bereits deutlich mehr als 2.000 Corona-Tote beklagen. Statistiker sind deshalb seit Tagen alarmiert. Sie bezweifeln, dass die hohe Abweichung auf einen länderspezifischen Verlauf der Pandemie zurückzuführen ist und monieren einen schweren methodischen Erhebungsfehler auf deutscher Seite. Einen, der das wahre Ausmaß der Corona-Krise erheblich verzerrt - etwa dadurch, dass Verstorbene bei Tests erst gar nicht berücksichtigt werden.

Auffällig ist: Länder, die Tote konsequent auf Corona testen, verzeichnen wesentlich höhere Opferzahlen. Weil positive Befunde nachträglich zu den Todesfällen hinzugezählt werden. So stirbt in Spanien knapp jeder elfte Inifzierte (Sterblichkeitsrate: neun Prozent), in Italien knapp jeder neunte (elf Prozent). Dieser Zusammenhang ist auf dieser Plattform am 20. März erstmals öffentlich gemacht worden. (Siehe Artikel: „Hat Deutschland systematisch Corona-Tote unterschlagen?“ unter http://politplag.de/)

Das Robert Koch-Institut und die Bundesregierung haben die offiziell geringen Corona-Opferzahlen hierzulande bislang vor allem auch auf effektive Testverfahren zurückgeführt. Laut Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Berliner Chariète, finden in Deutschland wöchentlich 500.000 Corona-Tests statt. Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Prof. Lothar Wieler, hat im Widerspruch dazu am Dienstag (31. März) von lediglich 350.000 Tests gesprochen.

Wissenschaftler raten im Zusammenhang mit COVID-19 ausdrücklich zur Durchführung sogenannter „Post-mortaler Tests“. Dr. Elisabetta Groppelli, Virologin an der St. George's University of London, hält sie für elementar, „um ein klares und genaues Verständnis der in einer Gemeinde oder einem Land zirkulierenden Virusmenge zu erhalten“. Dadurch würden Behörden erst in die Lage versetzt werden, das Infektionsrisiko von Kontaktpersonen der Verstorbenen abzuschätzen „und zu beurteilen, ob eine Übertragung wahrscheinlich war“, sagt sie. Das ist auch eine deutliche Kritik am bisherigen Kurs des Robert Koch-Instituts, das Corona-Tests an Verstorbenen lange Zeit keine Bedeutung zugemessen hatte. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP erklärte das Institut noch vor anderthalb Wochen, „dass die Patienten diagnostiziert werden, bevor sie sterben“.

Seit Ende März findet sich auf der Seite des RKI, versteckt in den FAQs unter der Rubrik Meldewege und Meldepflichten, ein zusätzlicher Passus. Darin heißt es: “Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet worden waren, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 gestorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden.”

Ein bemerkenswerter Meinungsumschwung. Das Problem ist nur, dass die Gesundheitsämter davon offenbar noch nichts mitbekommen haben – und deshalb falsche Anweisungen an Ärzte weitergeben. Der Rhein-Sieg-Kreis, zu dem auch das Gesundheitsamt Siegburg zählt, erklärt auf Anfrage, er führe „keine Tests post mortem“ durch. „Wir halten uns in unserem Tun an die Empfehlungen, die das RKI ausspricht.“ Inzwischen müsste es richtig heißen: ausgesprochen hatte.

Die schlechte Abstimmung der Behörden führt im schlimmsten Fall dazu, dass behandelnde Ärzte bei verstorbenen Patienten Totenscheine mit falschen Todesursachen ausstellen. Weil sie keine Gelegenheit haben, einen möglichen Corona-Verdacht auch nachzuweisen. Die ärztliche Leiterin der MVZ Onkologie Hamburg-Jenfeld, Dr. Nona Shayegi, hält dieses Szenario für „sehr wahrscheinlich und weit verbreitet“. Sie warnt davor, die wahre Anzahl von Covid-19-Opfern in Deutschland zu verkennen, nur weil in Dokumenten pauschale Todesbefunde wie Herz- oder Lungenversagen auftauchten.

Der Bereitschaftsarzt aus NRW kennt dieses Problem aus dem Alltag. Allein in der vergangenen Woche hat er bei mehreren Patienten in Altenheimen typische Auffälligkeiten festgestellt: hohes Fieber, bis zu 39,5 Grad, Lungenentzündungen - Symptome, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen. Weil ihm aber keine Abstriche zur Verfügung gestellt wurden und die Genehmigung des Gesundheitsamtes nicht vorlag, sind die Patienten gestorben, ohne dass ihr Arzt sie hat testen können. Auf dem Totenschein vermerkt ist die Todesursache „respiratorische Insuffizienz“: Lungenversagen. Kein Wort von Corona. Und damit kein Fall für die offizielle Statistik. Onkologin Shayegi nennt das in Deutschland praktizierte Testverfahren vor diesem Hintergrund „scheinheilig. Je weniger man testet, desto weniger Baustellen macht man auf. Dadurch sind die offiziellen Opferzahlen unbrauchbar“, sagt sie.

Wie grotesk die Situation ist, zeigt auch eine E-Mail der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Heinsberg an die Krankenhäuser und Mediziner ihres Einzugsgebietes. In dem Schreiben vom 23. März weist sie explizit auf eine gesetzliche Meldepflicht bei Todesopfern hin. Mit mehr als 1.000 Infizierten ist Heinsberg das Corona-Epizentrum Nordrhein-Westfalens. „Bitte melden Sie uns alle Todesfälle, die im Zusammenhang mit eine SARS-CoV-2-Infektion stehen könnten, unverzüglich […] und vermerken Sie [...] das Vorliegen bzw. den Verdacht einer Coronavirusinfektion“, heißt es.

Das Problem: Mediziner, die einen Totenschein ausstellen sollen, kommen aber erst gar nicht an einen Test für eine mögliche Corona-Diagnose. Dennoch sollen Ärztinnen und Ärzte ihren Befund in ihrer Mitteilung kenntlich machen: „Auf dem grünen nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung.“ Der Hinweis erfolgt auf Vorgabe des Robert Koch-Instituts. Er soll Bestatter vor Infektionen schützen. Ob von den Verstorbenen zuvor auch eine Ansteckungsgefahr für die gesamte Bevölkerung ausging, interessiert die Behörde offenbar nicht. Um darüber Klarheit zu erlangen, müsste man die Toten testen lassen.

An der Stelle kommt aber ein ganz anderes Problem zum Tragen: Sobald Menschen in Deutschland versterben, entfällt ihr Versicherungsschutz. Das bedeutet: Würden Tote tatsächlich nachträglich auf Corona getestet werden, die Kassenärztlichen Vereinigungen kämen nicht mehr für die Kosten auf. Nach Einschätzung von Martin Porzner, Bürgermeister der bayerischen Gemeinde Ansbach, sind es im Falle der Infektionsbekämpfung die Gesundheitsämter selbst, die das zahlen müssten. So ließe sich erklären, warum die Behörden offenbar kein gesondertes Interesse haben, Verstorbene post mortem testen zu lassen.

Ein Sprecher des Gesundheitsamtes Heinsberg erklärt auf Anfrage: „Es liegt in der Entscheidung jedes einzelnen Arztes, der den Totenschein ausstellt, ob er einen postmortalen Test auf Corona für sinnvoll erachtet. Eine Empfehlung des Gesundheitsamtes gibt es dazu nicht. Dies auch vor dem Hintergrund der Testkapazitäten und der Auslastung der Labore.“

Tatsächlich beklagen dieser Tage viele Kommunen fehlenden Nachschub von Corona-Tests. Welche dramatischen Auswirkungen das haben kann, zeigt ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niederrhein vom 24. März an die niedergelassenen Ärzte im Kreis Wesel (NRW). Darin verkündet der Verband den mit dem zuständigen Gesundheitsamt, dem Kreis Wesel sowie der Niederlassung des Deutschen Roten Kreuzes getroffenen Entschluss, „die Testungen in allen Diagnose-/Testzentren ab sofort bis auf weiteres zu unterbrechen“. Ressourcen der Labore seien „schneller als erwartet“ aufgebraucht gewesen. Proben hätten „mangels Reagenz“ nicht mehr ausgewertet werden können. So klingt es, wenn das Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt.

In Wesel führt das dazu, dass „ab sofort“ nur noch diejenigen Patienten auf Corona getestet werden, „die sich in stationärer Behandlung befinden“. Eine maximale Reduzierung der Testaktivitäten. So knapp sind die Kapazitäten inzwischen geworden. In Bayern beklagen viele Kommunen ähnliche Versorgungsengpässe.

Kordula Schulze-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft innerhalb der Grünen-Bundestagsfraktion, ist deshalb der Ansicht, alle Verstorbenen testen zu lassen, „würde zusätzliche Kapazitäten binden, die wir gerade so dringend benötigen“. Linken-Politiker Titus Schüller, Vizepräsident des Regierungsbezirks Mittelfranken, fordert dennoch eine Angleichung des deutschen Testverfahrens an die Methodik europäischer Nachbarländer. „Ohne vergleichbare Daten könnte der Eindruck entstehen, dass bei uns in Deutschland alles nicht so schlimm sei“, sagt er.

Auf diese Gefahr hat VroniPlag Wiki-Gründer Heidingsfelder den Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Prof. Lothar Wieler, schon vor Tagen in einer persönlichen E-Mail hingewiesen. „Erlassen Sie unverzüglich die Weisung, jeden Todesfall in Deutschland genau abzuklären, damit das Ausmaß der Pandemie nicht weiter unterschätzt wird.“

Eine Reaktion Wielers steht nach wie vor aus.




20. März 2020 Wir haben beschlossen über den von uns recherchierten deutschen Totenschein-Bias zu Beginn der Corona-Krise einen eigenen Artikel zu verfassen. Die Aussagen von offizieller Seite, warum es in Deutschland weniger Tote als in anderen Ländern gibt, waren mehrfach nicht plausibel. Nach unserer Einschätzung liegt es an den begrenzten Untersuchungsmöglichkeiten bei der Leichenschau und den Vorgaben für die Totenscheine sowie den Medizinern, welche die Leichenschau durchführen müssen. Martin Heidingsfelder

"Hat Deutschland systematisch Corona-Tote unterschlagen?"

Von Hellmut Lotz, Martin Heidingsfelder

Da die Ärzte, die die Totenscheine ausstellen, nicht über einen Coronavirus Test verfügen, um zu prüfen, ob der Virus die Todesursache ist, wird in Deutschland die Anzahl der Todesopfer des Coronaviruses systematisch unterschätzt. Widersprüche mit den Daten aus anderen Ländern, die schlechte Qualität der Totenscheine und die Berichte von Ärzten aus den Coronavirus Brennpunkten in Nordrhein-Westfalen legen nahe, dass die deutschen Daten zu Todesfällen systematisch verzerrt werden. Es besteht Anlass zu der Vermutung, dass die tatsächliche Anzahl der Todesopfer höher und das wirkliche Ausmaß schlimmer ist als berichtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Dunkelziffer um ein Mehrfaches höher ist als die von den Behörden gemeldeten Zahlen.

Anzeichen für diese Fehler ergeben sich zum Teil aus dem Vergleich internationaler Statistiken, bei denen der Anteil der Toten unter den diagnostizierten Fällen in allen anderen Ländern um ein Vielfaches höher ist als in Deutschland, die wohldokumentierten Fehler bei der Ausstellung von Totenscheinen in Deutschland und das Fehlen von post mortem Tests in einigen oder allen deutschen Bundesländern.

Die Bundesrepublik Deutschland meldete laut Johns Hopkins University bis Dienstag, dem 17. März 7.588 nachgewiesene Infektionsfälle und 17 Todesfälle seit Beginn der Coronavirus Pandemie. Bis Freitag, dem 20. März 16.920 nachgewiesene Infektionen und 44 Tote. Das entspricht einem Toten für 446 Infektionsfälle bis Mittwoch und einem Toten für 370 Infektionsfälle bis Freitag. Im Weltdurchschnitt gab es knapp 25 Infektionen pro Toten bis Mittwoch und gut 23 Tote bis Freitag. In Südkorea sind es zum Beispiel rund 110 und 92 Krankheitsfälle pro Toten, in Italien 13 und 12, in Frankreich 45 und 29 und in Spanien 29 und 22. Eine Erklärung für den niedrigen Anteil der Toten in Deutschland ist, dass in Deutschland mehr getestet wurde. Das ist sicherlich ein Faktor. Niemand weiß, wie viele Tests in Deutschland statt gefunden haben, da unzählige Labors und Behörden Eigeninitiative ergriffen haben und dezentral handeln, was die Kapazität des öffentlichen Gesundheitswesens steigert. Läge es aber ausschließlich an der höheren Anzahl der Tests und nicht an der Schwere der Pandemie und der Anzahl der Toten, dann hätte Deutschland pro Kopf 175 mal so viel wie Italien testen müssen, 36 mal so viel wie Spanien, elf mal so viel wie Frankreich und sieben mal so viel wie in Südkorea. Ein weiterer Faktor ist natürlich, dass der exponentiell wachsende Virus sich in den verschiedenen Ländern unterschiedlich weit verbreitet ist, aber selbst wenn man annimmt, dass in Frankreich die Lage drei mal schlimmer wäre als in Deutschland, dann müssten in Deutschland immer noch vier mal so viele Tests stattgefunden haben wie im Nachbarland, um das unterschiedliche Verhältnis von Toten zu Infizierten zu erklären. Solche Zahlen strapazieren die Vorstellungskraft. Neben der Anzahl der Tests und der Schwere der Pandemie ist die dritte Variable, die das Verhältnis zwischen Toten und Infizierten bestimmt.

Der Leiter des Robert Koch Instituts, Lothar Wieler erklärte heute dem 20. März in einer Pressekonferenz: „Wir stehen am Anfang einer Epidemie. Bei uns zählen als Corona-Tote, Personen bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.“ Der Nachweis einer Corona-Infektion erfordert allerdings die Sammlung von Beweisen. In Deutschland werden Verstorbene nicht auf Corona getestet. In Italien besteht seit dem 20. Februar die Vorschrift jeden Verstorbenen zu testen. Ein Bereitschaftsarzt aus einem Brennpunkt in Nordrhein-Westfalen, der zur Zeit täglich Todesscheine ausstellt, berichtet, dass er keine Testkits hätte, sie nicht erhalten würde und keine Abstriche vornehmen könne. Daher könne er nur deduzieren, ob jemand am Virus verstorben wäre, was nicht möglich wäre. Trotz aller relevanten Symptome, die die Pflegekraft auf Nachfrage mitteilen würde, hätte niemand die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass der Virus den Tod herbeigeführt hätte. Weder der Leichnam noch die Pflegekräfte wären getestet worden. Leider wäre der Fall typisch. Solange Verstorbene nicht in Deutschland getestet werden, müssen wir von erheblichen Dunkelziffern ausgehen. Dementsprechend verwirren die Statistiken die Bevölkerung und die Entscheidungsträger, die seit drei Monaten verspätet die notwendigen Entschlüsse fällen. Hinzu kommen die Probleme mit den Totenscheinen, die Todesursachen dokumentieren und beurkunden sollen.

Qualität der Totenscheine ist eine berüchtigte Schwachstelle im deutschen Gesundheitssystem. Der Bonner General Anzeiger meldete 2017 eine Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Rostock bei der 10.000 Totenscheine untersucht worden sind. Lediglich 223 Totenscheine waren fehlerfrei ausgestellt. Es gab über 3.000 schwere und 3.500 leichte Fehler. In 44 Fällen wurde fälschlich eine natürliche Todesursache festgestellt. Tatsache ist also, dass die Ärzte in Deutschland nicht in der Lage sind, Todesursachen korrekt zu dokumentieren. Es ist jetzt notwendig konsequent und kompetent belastbare Daten und Beweise über den Verlauf der Pandemie zu erheben und zu veröffentlichen. Ansonsten wissen wir weder, wer, wann, wo und wie betroffen und gefährdet ist noch ob die Gegenmaßnahmen der Regierungen und Behörden wirksam sind. In Abwägung der Unsicherheiten und Unwägbarkeiten sollten Analysten und Entscheidungsträger davon ausgehen, dass die Dunkelziffern nicht nur die Anzahl der tatsächlich Infizierten sondern auch die Todesfälle betreffen. Das Problem der Pandemie ist mit Sicherheit um ein Vielfaches ernsthafter in Deutschland als die Anzahl der dokumentierten Todesfälle nahelegt.


11. März 2020 VroniPlag® prüft trotz des Corona-Pandemie Doktorarbeiten ganz gelassen weiter. Unser Sicherheitskonzept zur Minimierung von Ansteckungsrisiken führt dazu, dass gelieferte Dissertationen und Quellen aus Bibliotheken und von Buchhändlern lediglich 10-12 Tage unberührt in einer Schleuse liegen bleiben, bevor diese ins Büro aufgenommen und geprüft werden. Da ohnehin durch die gute Auftragslage mit Wartezeiten von vier bis sechs Wochen bis zur Bearbeitung zu rechenen ist, kommt es folglich zu keinerlei Verzögerungen, die nicht schon ohnehin vorhanden sind. Dies ändert sich nur, wenn die frequentierten Bibliotheken geschlossen werden sollten. [2]


31. Oktober 2019 Giffey bleibt Doktorin | Martin Heidingsfelder, Gründer der Plattform VroniPlag, nannte die Entscheidung angesichts der vielen monierten Stellen „einen Witz“ und eine „Gefälligkeitsgeschichte“: „Jedem anderen wäre der Doktortitel mit einer solchen Arbeit nicht verliehen worden.“ Zudem hätten die Prüfer die Arbeit nicht einmal selbst untersucht, sondern lediglich die von VroniPlag als geklaut nachgewiesenen Textstellen betrachtet. " [3]

31. Juli 2019 Grünen Chefin Garben (Sachsen-Anhalt) vergaß das Zitieren bei Internetbeiträgen und bediente sich u.a. bei der dpa. Meine Meinung dazu:" [4]

28. Februar 2019 Politiker, Richter, VW-Manager: Einblicke in die geheime Welt eines Plagiatsjägers "Politiker mache ich zum Sonderpreis" [5]

4. Februar 2019 Freie Universität entzieht Frank Steffel den Doktortitel "Steffel war Ende Mai 2018 auch ins Visier des Plagiatsjägers Martin Heidingsfelder, Gründer der Internetplattform VroniPlag, geraten." [6]

12. Oktober 2018 Martin Heidingsfelder hat mit seiner Ehefrau die Arbeit von Spaniens Präsident Pedro Sánchez überprüft und einige Plagiate in Spanisch dokumentiert. Die Untersuchung der Doktorarbeit war bereits im Frühjahr 2016 zur Untersuchung bei VroniPlag in Auftrag gegeben worden. Damals wurde die Einsicht in die Doktorarbeit verweigert. Jetzt veröffentlichte Sánchez auf Druck der Presse seine Doktorarbeit. Der Journalist Segundo Sanz besuchte Martin Heidingsfelder in Nürnberg und erhielt Einblick in die Arbeit eines Plagiatssuchers. Pressespiegel.

13. und 14. September 2018 Martin Heidingsfelder moderiert zwei Tage auf dem Marienplatz München eine Veranstaltung für Justizopfer mit Abgeordneten, Juristen und Betroffenen. Pressespiegel.

30. Mai 2018 Ein Journalist bekam einen Tipp zur Plagiatsanzeige eines CDU Politikers Frank Steffel, der via Politplag entdeckt beauftragt wurde und den ich am 25. November 2017 (siehe unten) angezeigt hatte. Weiterführende Links befinden sich im Pressespiegel.

25. November 2017 Weitere Plagiatsanzeige gegen CDU Politiker des Bundestages versendet. Mal sehen, wer in der nächsten Bundesregierung für Wissenschaft zuständig ist. Vielleicht geht ja mal jemand, der diesem Ministerium für Bildung und Forschung vorsteht, gegen diese Plagiatsseuche vor. Aktuell soll die Ex-Ministerin Annette Schavan ja Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung werden. Botschafterin im Vatikan mit Supersalär und das ganze Jahr in der Sonne reicht wohl nicht.

24. Oktober 2017 der deutsche Bundestag ist zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Seit über einem Jahr untersucht die Universität Frankfurt die Dissertation einer erstmals eingezogenen Bundestagsabgeordneten. Auch eine Begründung warum man noch nicht fertig ist, gibt es seit einem Jahr nicht. Weiterhin wurde die Dissertation eines Abgeordneten mit einem kurz vor der Wahl indentifizierten und begründeten Anfangsverdacht zur weiteren Untersuchung beauftragt. Mit einem Ergebnis ist wegen der hohen Auftragslast leider erst Anfang 2018 zu rechnen.

7. Juni 2017 250 Tagessätze à 60 ,- € für einen Geschäftsführer mit vormals zwei Doktortiteln. Er hatte den Titelmissbrauch eingeräumt und eine vollumfängliche Einlassung abgegeben. Nach Eindruck einiger Prozessbeobachter erschien nur das Einkommen etwas niedrig angegeben. Immerhin ist der Angeklagte Geschäftsführer einer Gesellschaft mit vielen Töchtern und mittelbar angeblich mit 3.500 Mitarbeitern.

Der Staatsanwalt und die promovierte Richterin reagierten aber nicht. Das Urteil wurde durch Rechtsmittelverzeicht sofort rechtskräftig. 3,5 Jahre Arbeit: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/plagiatsjaeger-vsa-awinta-dr-sommer/?L=0%3Ft%3D1

19. April 2017 Vortrag an der Universität Bochum zu Plagiaten und Zitierregeln.

16. März 2017 Eine Petition VF.0576.17 im Bayrischen Landtag zum fortgesetzten Titelmissbrauch eines Münchner Rechtsanwaltes Spezialist für Selbstanzeige, Strafrecht München, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung, Erbrecht, internationales Erbrecht (vermutlich gekaufter Prof. h.c. aus Mexiko, laut den Recherchen einer spanisch sprechenden Mitarbeiterin, bei einem mehrfach verurteilten Titelhändler) und der Untätigkeit der Münchener Staatsanwaltschaft (keine Klageerhebung und keine Mitteilung an die mexikanischen Behörden keine Mitteilung an die Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammer). Mit den Stimmen aller Oppositionsparteien wurde (wie immer?) kein Fehler bei der Staatsanwaltschaft gesehen. Zu diesem Zeitpunkt lief das Verfahren allerdings noch. Die Petition wurde als erledigt angesehen. Kurz darauf wurde beim Sozuius des Anwalts ebenfalls die Titelführung ohne Herkunftsbezeichnung festgestellt. Die Anwaltskammer hat bis heute die Führung des "JuDr." nicht durchgesetzt. Für die Löschung des Wikipedia-Eintrags des Prof. h.c. Anwaltes auch von den Seiten prominenter Absolventen der Hochschule für Politik wurde gesorgt. https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_f%C3%BCr_Politik_M%C3%BCnchen

16. Februar 2017 Langsam stellen die Parteien ihre Kandidatenlisten für die Bundestagswahl 2017 auf. Während Bundestagspräsident Norbert Lammert mit seinen Plagiaten in den verdienten Ruhestand geht, haben wir einen Bundespräsidenten mit Plagiaten (vulgo: handwerkliche Fehler) bekommen und eine Verteidigungsministerin mit Plagiaten behalten. Im Jahr 2016 konnte Politplag eine Berliner AfD Funktionärin an der Universität Frankfurt anzeigen. Nach den schlechten Erfahrungen mit dieser Universität im Verdachtsfall Michel Friedman darf man gespannt sein, wie sich die alte "Freimaurer Universität" dieses Mal verhält. Wie gehabt ist von der Universität Frankfurt seit Monaten nichts zu hören.


24. März 2016 Den 50-Jährigen wird das trotzdem nicht davon abhalten, seine Jagd fortzusetzen. Heidingsfelder betreibt die Überprüfung wissenschaftlicher Arbeiten professionell. "Vor fünf Jahren, am 28. März 2011, gründete der ehemalige American-Football-Nationalspieler die Internetplattform 'VroniPlag Wiki' - kurz nach dem Rücktritt des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wegen einer in weiten Teilen abgeschriebenen Doktorarbeit."



25. September 2015 Anruf einer Journalistin zu einem prominenten Plagiatsfall, auf dem von mir gegründeten Plagiatsportal VroniPlag Wiki. Am Tag darauf erscheint im Spiegel ein Artikel mit dem von mir empfohlenen Professor Dannemann als kompetenter Ansprechpartner. Im folgenden wird Martin Heidingsfelder immer wieder von Medien als Experte und Gründer der erfolgreichen Plattform VroniPlag Wiki um Statements zum Plagiat von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gebeten. Nach eingehender Prüfung der Dokumentation und eigener Softwareanalyse der Arbeit ist das Urteil klar: "Ministerin von der Leyen, sollte wie einer ihrer Vorgänger Freiherr zu Guttenberg wegen Wissenschaftsplagiat in der Doktorarbeit schnellstmöglich zurücktreten."

21. August 2015 Folter in Bayern? Im Jahr 2011 fand eine 60 Tage Fixierung in Taufkirchen (Vils) statt: Gustl Mollath, Martin Heidingsfelder und Roland Reimann beschließen aufgrund der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit einer Beschwerde dagegen zu reagieren. Mit anderen zusammen, einer sogenannten "kleinen Crowd" wird ein Wiki gegründet und auf Politplag unter dem Arbeitstitel "Torture" engl. frz. für Folter, die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland" zu thematisieren und die Formulierung der "Beschwerde gegen die Verfahreneinstellung" in sogenannter "Collaborative Work" und mit Unterstützung von Anwälten durchzuführen.

Eine erste Seite Einstiegsseite mit verfügbaren Presseartikeln und dem letzten Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft ist der Start. Torture

26. Mai 2015 Schummel bei Doktortiteln in Magdeburg (Hagen Eichler) Martin Heidingsfelder erwischte 2013 den Vizepräsidenten eines der renommiertesten und teuersten Golfclubs Deutschlands beim Schummeln.


26. Mai 2015 Bei einem zweimaligen Bundestagskandidaten und hohen Beamten einer Landesregierung wurden erste Plagiate gesichtet.

Oktober 2014 - April 2014 Bei einer prominenten Lokalpolitikerin mit hohen Parteiämtern wurden ausreichend Plagiate für eine Mitteilung an die Universität gefunden.


6. Dezember 2014 Das Nürnberg Wiki, in Person von Herrn Riebe, recherchiert umfangreich über das Leben von Martin Heidingsfelder und erstellt eine sachliche umfassende Wiki-Seite.


10. Oktober 2014 Zivilverfahren am Landgericht Bayreuth Dr. Klaus Leipziger gegen Martin Heidingsfelder unter großer Beteiligung von Prozessbeobachtern aus dem ganzen Bundesgebiet. Die Partei des Beklagten stellte Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen den Vorsitzenden Richter wegen handwerklicher Fehler in dessen Dissertation. Statement vom 10.10. direkt nach dem Prozess

7. Juli - 14. August 2014 Kleine Betriebspause wegen des Wiederaufnahmeverfahrens von Gustl Mollath in Regensburg.

7. April 2014

Presseerklärung zu "handwerklichen Fehlern" in der Dissertation von Bundesminister Gerhard Müller

11. März 2014

Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie: der Gründer von VroniPlag Wiki, Martin Heidingsfelder, fordert die Bevölkerung auf die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen.


Die Universität Bochum hat die Untersuchung der Dissertation von Norbert Lammert am 6.11.2013 eingestellt.

Die Universität Gießen hat die Untersuchung der Dissertation von Frank-Walter Steinmeier am 5.11.2013 eingestellt.

Man sollte angesichts der oben angeführten Politikerdissertationen aber klar sagen, dass die Universitäten Bochum und Gießen keine umfangreichen eigenen Untersuchungen angestellt, sondern sich faul zurückgelehnt haben. Früher war Fleiß eine akademische Tugend um etwas zu erforschen und der Wahrheit auf den Grund zu gehen. "O tempora, o mores!" sagte Cicero 63 v. Chr und konnte nicht wissen, was 2013 bei uns in Politik und Wissenschaft passiert.

Zur Entwicklung der Plagiatsfälle Dr. Dr. Michel Friedman und Professor Dr. Klaus Grün lesen Sie die Presseerklärung vom 13.9.2013.

Weiterhin wurde von PlagDoktor ein interessanter, synoptischer Textvergleich der Dissertation Friedman zur Quelle Merkel am 29.9.2013 angefertigt: Friedman2010 vs Merkel2008.

Die Universität Frankfurt hat am 5.9.2013 mitgeteilt, dass aufgrund meiner (Martin Heidingsfelder) Mitteilungen seit dem 29.8.2013, ergänzt durch die Mitteilung meines Kollegen Dr. Stefan Weber vom 1.9.2013 über Herrn Professor Dr. Klaus Grün sowie seinen Doktoranden Dr. Michel Friedman die Untersuchung im Verdacht auf wissenschaftlich unredliches Verhalten in Kürze beginnen wird. "Die Kommission wird ihre Arbeit in den nächsten Tagen aufnehmen." Gegenstand der Untersuchung ist die Dissertation von Michel Friedman aus dem Jahr 2010 mit dem Titel "Schuldlose Verantwortung: Vorgaben der Hirnforschung für Ethik und Strafrecht". Die Herren Grün und Friedman wurden mehrfach um Stellungnahme zu diesem Plagiatsverdacht gebeten.

Weitere Informationen über den Fall Grün und Friedman finden Sie im Pressespiegel.

Die Universität hat sich bis heute 21.10.2014 auch auf Nachfragen nicht mehr zum Fall Friedman bzw. Grün geäußert. Die Medien haben den Fall bis heute weitgehend verschwiegen.

// Achtung // Bearbeitung und Aktualisierung der Projektseite erfolgt nach der Konstitution des 18. Deutschen Bundestags. Wir bitten bis dahin um Geduld und halten Sie weiterhin auch gerne auf dem Laufenden.

Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. An diesem Tag entscheiden die Bürger, wer in Zukunft den Weg unseres Landes bestimmt. Aufgrund dieser Bedeutung sollten Politiker Vorbilder sein, insbesondere, was Ehrlichkeit anbelangt. Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass es gerade auch unter Politkern immer wieder Jene gibt, die es mit der Aufrichtigkeit nicht ganz so ernst nehmen, wie sie es selbst vom Bürger verlangen. Bekannte Beispiele sind Karl-Theodor zu Guttenberg, Annette Schavan, Jorgo Chatzimarkakis, Silvana Koch-Mehrin oder Matthias Pröfrock, bei denen der Doktortitel mit einer gewissen Nonchalance - man nennt es auch Plagiieren - erworben wurden.

In solchen Fällen ist besser, gar nicht erst zur Wahl anzutreten, als später zurückzutreten.

Wir untersuchen für Sie die wissenschaftlichen Arbeiten promovierter Kandidatinnen und Kandidaten zu den Bundestagswahlen 2013 unabhängig von der Parteizugehörigkeit, Alter, Geschlecht und Fachgebiet, nur den Fakten verpflichtet.

Hier finden Sie die vorläufige Kandidatenliste zu Bundestagswahl.

Die Prüfung wissenschaftlicher Arbeiten auf Plagiate ist natürlich ein erheblicher Aufwand. Ganz umsonst können wir es nicht machen. Und wir haben dabei für alle - auch für diejenigen, die sich keinen kompletten Auftrag leisten können - einen Weg gefunden, den einen oder anderen Kandidaten zu prüfen: wir sammeln Beiträge, bis wir mit der Überprüfung beginnen können. Die Details dazu finden Sie hier:

Sie können sich ab einem Beitrag von 20,- € an den Prüfungskosten beteiligen. Wenn Sie dies namentlich machen, erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Bei anonymen Überweisungen können wir keine Rechnung versenden.

Bitte vermerken Sie bei Ihrer Banküberweisung, welcher Kandidat geprüft werden soll. Ob er einen Doktortitel führt und kandidiert, können Sie anhand dieser Kandidatenliste überprüfen.

Über den jeweiligen Stand der Plagiatsprüfungen und über deren Ergebnisse informieren wir Sie öffentlich zugänglich hier in diesem Wiki.

Projektfinanzierung


Werbung: Sie möchten eine Dissertation auf Plagiate untersuchen lassen? Fragen werden unter Tel. 0173 56 12470 vom Gründer von VroniPlag Wiki, Martin Heidingsfelder, direkt beantwortet.


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