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"Verbrechen gegen die Menschlichkeit"



Wer mitarbeiten will Kontaktaufnahme mit Telefonnummer an heidingsfelder@vroniplag.de


Aktuelle Dokumente:

20.8.2015 Az.:104 Js 17028/14 Unser Zeichen: 15/Hei/ex/01 Sehr geehrte StAin Fuchs,

Wir vertreten Herrn Martin Heidingsfelder (Anzeigeerstatter). Vollmacht liegt vor.

Wir beantragen Akteneinsicht nach §475 StPO und bitten um Übersendung der Akte in unsere Kanzlei. Bitte teilen Sie uns mit, welche Informationen in der Akte an Herrn Heidingsfelder nicht weitergeleitet werden dürfen. Herr Heidingsfelder legt im Übrigen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein.

                             Begründung

Nach §475 III i.V.m I, II StPO sind die Akten an einen Anwalt zu verschicken. Aufgrund des Umfangs der Akte und der Entfernung der Kanzlei vom Aufbewahrungsort ist eine Einsichtnahme vor Ort unzumutbar. Aufgrund der Fülle der Informationen ist eine Auskunftserteilung bzgl. aller Fragen mit einem enormen Aufwand für beide Seiten verbunden und damit unverhältnismäßig. Zudem dient die umfassende Einsicht der Begründung der Beschwerde. Ohne Einsicht dürfte die Beschwerde aufgrund mangelnder Kenntnis der Einstellungsgründe und Ermittlungsergebnisse leer laufen. Es ist geboten die Rechtmäßigkeit einer 60-Tage andauernden Fixierung zu überprüfen. Es droht Wiederholungsgefahr, da eine ähnliche Konstellation denkbar ist und die Angelegenheit insgesamt von hohem Interesse für die Allgemeinheit ist. Herr Heidingsfelder ist Anzeigeerstatter. Nach §474IV StPO haben auch Privatpersonen das Recht auf Akteneinsicht. Herr Heidingsfelder hat die ca. 800 Seiten starke Krankenakte von Herrn/Frau R. von ihm zur Verfügung gestellt bekommen und komplett eingesehen. Durch die Akteneinsicht werden keine schutzwürdigen Interessen von Herrn/Frau R. verletzt, da er bewusst und willentlich sich gegenüber Herrn Heidingsfelder in dieser Angelegenheit offenbart hat. Sollten sich in der Akte Erkenntnisse befinden, die die schutzwürdigen Interessen von Herrn/Frau R. betreffen, die er durch die Zurverfügungstellung der Krankenakte an Herrn Heidingsfelder noch nicht offenbart hat, so bitten wir um Schwärzung dieser Bereiche. Der Rechtsanwalt ist vom 24.8-1.9 beruflich in Portugal und vom 15-23.9 im Urlaub. Wir bitten darum die Akte nicht während der Urlaubs-/Abwesenheitszeit und nicht zwei Tage vor Urlaubs-/Abwesenheitsbeginn zuzusenden, da in diesem Fall die pünktliche Rückgabe der Akte nicht garantiert werden kann.



Überblick zu Presseartikeln über die jahrelange, exzessive Fixierungspraxis in Taufkirchen (Vils).

23. August 2015

17. August 2015