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Wolfgang Dirsch, HVB-Anlageberater Ex-Kollege von Petra Mollath. | Wolfgang Dirsch, HVB-Anlageberater Ex-Kollege von Petra Mollath. | ||
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Version vom 3. August 2014, 18:52 Uhr
Aktuelle Meldungen:
3. August 2014
Als ständiger Prozessbeobachter des Wiederaufnahmeverfahrens und als Freund von Gustl Mollath stelle ich folgende Dinge subjektiv wertend fest:
1. Ein Tatnachweis, dass eine Falschbeschuldigung vorliegt soll nicht erbracht, möglichst vermieden, werden.
2. Die Schwarzgeldverschiebungen werden als bekannt hingenommen. Potentiell wichtige Zeugen, die zu einem mittelbaren Falschbeschuldigerkreis gehören könnten, sollen nicht geladen werden.
3. Die Psychiatrie soll geschont werden, die Gutachter werden nicht ausführlich befragt. Die Verbrechen und Grundrechtsverletzungen, die Gustl Mollath in der Psychiatrie erlebt hat, werden nicht thematisiert.
4. Das Versagen der Justiz muss unbedingt vertuscht werden. Die fünf Rechtsbeugungen des Richter Brixner wurden vom Staatsanwalt nicht einmal angesprochen, obwohl dieser die Rechtsbeugungen ausführlich in einem Entwurf zum Wiederaufnahmeverfahren ausgeführt hatte.
5. Grundrechtsverletzungen werden kaltschnäuzig verschwiegen, wenn der Angeklagte diese anspricht werden keine Nachfragen gestellt, selbst Ermittlungen in diese Richtung sind quasi ausgeschlossen, denn der Schadenersatz, wäre in solchen Fällen bekanntlich beträchtlich.
Dinge sogenannter "Mist" die Gustl Mollath gerne verlesen und in den Wiederaufnahmeprozess eingeführt hätte:
Exemplarisch einige Zeugen, die Gustl Mollath gerne gesehen hätte:
Dr. Schlötterer, als Zeuge für die politischen Zusammenhänge.
Eduard Spitzer, Kunde von Petra Mollath wurde nach der Reportsendung 2011 von Petra Maske aufgelauert und von dieser bedroht.
Dr. Angela Tucek, als Zeugin für einen Paralellfall Psychiatrisierung im Zusammenhang mit Geldwäsche eines Anwaltes (Mitglied der CSU) bei der HVB.
Bernhard Roggenhofer, HVB-Ex-Kollege von Petra Mollath und Nachbar von Dr. Wörthmüller den Gustl Mollath in der Norastr. in Nürnberg traf.
Udo Schicht, ehemaliger Kollege von Petra Mollath.
Wolfgang Dirsch, HVB-Anlageberater Ex-Kollege von Petra Mollath.
Herr Rötzer, HVB-Direktor der Hauptstelle in Nürnberg, Vorgesetzter von Petra Mollath
usw.
7. April 2014
Presseerklärung zu "handwerklichen Fehlern" in der Dissertation von Bundesminister Gerhard Müller
11. März 2014
12. Februar 2014
Betreff: an den Generalbundesanwalt persönlich: Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt Range, am 27.1.2014 habe ich Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich in Nürnberg mit einer Strafanzeige unter anderem wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB“ zahlreiche Straftaten in der Psychiatrie, inklusive 1438 Seiten Beweisen und Hinweisen zur Kenntnis gebracht. Mit persönlichem Schreiben an Hasso Nerlich vom 31. Januar habe ich meine Anzeige um Foltervorwürfe erweitert, siehe unten, und gegen die Abgabe an den leitenden Oberstaatsanwalt Landshut protestiert sowie Ihre Einbeziehung gefordert. Dies unter anderem auch deswegen, weil ein Richter aus dem betroffenen Regierungsbezirk eine Anhörung im fixierten Zustand durchgeführt hat, die laut einer Zeugin nur eine Minute gedauert haben soll. Da laut Zeitungsbericht die fixierte Patientin erstmals nach 5 Wochen gewaschen worden sein soll, ist das angesichts der Geruchsentwicklung auch nachvollziehbar. Ferner ist eine Bezirksrätin des Bezirkes Oberbayer und Berufsbetreuerin, die in Taufkirchen (Vils) Patientinnen betreut, meiner Strafanzeige am 1. Februar beigetreten. Das 2. persönliche Schreiben an Hasso Nerlich ist bis heute knapp 14 Tage unbeantwortet. Insbesondere ist unklar, ob der Nürnberger Generalstaatsanwalt Sie überhaupt informiert hat. Der Bayerische Landtag wurde mit Schreiben an Ministerpräsident Seehofer von den exzessiven Fixierungsmaßnahmen in den Jahren 2005-10 in Taufkirchen am 9.12.2013 informiert. Herr Ministerpräsident Seehofer wurde durch eine ergänzende Petition vom 27.1.2013 aufgefordert seinen Pflichten nach der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz nachzukommen. Bis heute hat er bzw. sich das zuständige Ministerium nicht dazu geäußert bzw. die Angelegenheit wurde nur an das unzuständige Sozialministerium weitergeleitet.
Zusammengefasst:
Es ist nicht zu erkennen, dass Herr Ministerpräsident Seehofer eine Staatsanwaltschaft über das zuständige Justizministerium angewiesen hat die im Dezember vorgetragenen Vorgänge zu untersuchen. Es ist nicht zu erkennen, dass der Generalstaatsanwalt Sie in Kenntnis gesetzt hat, dass er meine Anzeige wegen Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch an Sie weitergeleitet hat.
Deshalb sehe ich es als meine Staatsbürgerpflicht an Sie hiermit offiziell zu informieren.
Weiterhin ergibt sich aus meinen Unterlagen, dass die für die Vorgänge verantwortlichen Ärzte und Pfleger weiterhin im Klinikum Taufkirchen tätig sind. Deshalb habe ich schon wegen der offensichtlichen Verdunklungsgefahr zügiges Handeln angemahnt. Auch dies ist bisher nicht ersichtlich. Zudem habe ich Aktenvermerke gemacht, da die Schreiben der Staatsanwaltschaften klar erkennen lassen, dass man den Dingen nicht auf den Grund gehen will. Deshalb rüge ich, das Verhalten der Staatsregierung, das lapidare Antworten auf Anzeigen dieser Dimension, die Untätigkeit der Ermittler und die Behäbigkeit der Staatsanwaltschaft. Inzwischen gibt es zu einem Sachverhalt, der 60-Tage-Dauerfixierung aus meiner Anzeige, mehrere Zeitungsartikel. Exemplarisch:
Die Vorgänge in Taufkirchen (Vils) beschäftigen auf Antrag der Grünen inzwischen den Bayerischen Landtag (morgen am 13. Februar) sowie den Bezirk Oberbayern, laut persönlichem Gespräch mit dem Bezirkstagspräsidenten Mederer. Das allerdings hat nicht die notwendige Dynamik um die Dinge aufzuklären und den gequälten Menschen in diesen Einrichtungen zu helfen.
Bitte teilen Sie mir mit, wann Sie Kenntnis über meine Anzeige inklusive des Beweismaterials erhalten haben und unter welchem Aktenzeichen der Vorgang bei der Generalbundesanwaltschaft behandelt wird.
Hiermit erkläre ich, dass ich der Bundesanwaltschaft mit weiterem Beweismaterial und der Benennung von Zeugen gerne zur Verfügung stehe. Bis heute hat sich noch kein Ermittler aus Landshut an mich gewendet. Ferner werden mir ähnliche Vorkommnisse aus dem Bundesland Hessen zugetragen, auch hier kann ich Zeugen und Beweismaterial zur Verfügung stellen. Neben den Fixierungen wird über willkürliche Isolierung, Zwangsmedikation und sogar Nacktfixierung berichtet. Deshalb fordere ich Sie auf, sich der Angelegenheit im Interesse unseres Landes persönlich anzunehmen.
Hochachtungsvoll
Martin Heidingsfelder
Dipl.-Kfm., Plagiatssucher Martin Heidingsfelder 0911 / 80 199 366 0173 / 56 12470 Kernstr. 35 90429 Nürnberg
31. Januar 2014
Betreff: 1 AR 36/14 Erweiterung Strafanzeige / Antrag zur Einschaltung des Generalbundesanwalts
An Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich persönlich,
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Nerlich, die unrichtige Schreibweise Ihres Namens bedaure ich. Bei der Abfassung meines Schreibens war meine Aufmerksamkeit an vorderster Stelle auf dessen Inhalt statt auf die Formalia der Adressaten gerichtet. Ich bitte dies zu entschuldigen und werde selbstverständlich meine Aufmerksamkeit zukünftig verstärkt auf die Orthographie einschließlich die Ihrer Personalien lenken. Herzlich möchte mich bedanken für Ihr Schreiben vom 27.1.2014. Zu allererst möchte ich meine Strafanzeige erweitern nämlich um den Verdacht der Folter, Erniedrigung und unmenschlichen Behandlung. Art. 104 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes lautet: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ Ebenso regelt Art. 3 EMRK: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Zur Weitergabe der Strafanzeige nach Landshut: Als juristischer Laie hatte ich explizit gedacht, Sie würden angesichts der wahrscheinlich gemeinschaftlich begangenen Taten, des zeitlichen Umfanges der Fixierung und der 14 tägigen mehrtägigen Wiederholung von Fixierungen inklusive der Zwangsmedikation, der Vernachlässigung der Hygienemaßnahmen, der teilweise zynischen Cardexeinträge, der fehlenden Sitzwache, der Unvollständigkeit der Unterlagen etc. in pflichtgemäßer Erfüllung Ihrer amtlichen Position und Aufgabe von selbst auf die Idee kommen, dass unsere Strafanzeige besser nicht an eine Staatsanwaltschaft „in der Provinz“ abzugeben ist. Insbesondere dachte ich, dass mein Hinweis darauf, dass diese Form der Misshandlungen nämlich Fixierungen plus Zwangsmedikation in Deutschland sowie in Taufkirchen keinen Einzelfall darstellen, und ich das Völkerstrafgesetzbuch explizit erwähnte, würden Sie von selbst, die in meinen Augen zuständige Staatsanwaltschaft nämlich die Bundesanwaltschaft informieren. Dann ist mir aber eingefallen, dass Sie ja Weisungsgebunden sind und man hier in Bayern nicht selten bemüht, die großen Skandale klein zu halten.
Deshalb bitte ich Sie um die explizite Erläuterung Ihrer Entscheidung - warum Sie das nur an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Landshut abgegeben haben und nicht an den Generalbundesanwalt. Zudem möchte ich wissen, ob und von wem Ihnen Weisung erteilt wurde dies so zu handhaben. Ferner möchte ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit darauf lenken, dass hier auch Richter, die in unmittelbarer Nähe der durch Sie informierten Staatsanwaltschaft sitzen, wegen „unterlassener Hilfeleistung“ in dem Verdacht der Beteiligung stehen. Formell beantrage ich hiermit bei Ihnen, dass sofern noch nicht erfolgt, Sie persönlich und die jetzt aktive Staatsanwaltschaft die Bundesanwaltschaft über die Vorgänge in Taufkirchen (Vils), sowie den Fortgang der Ermittlungen umfassend informieren und dafür Sorge tragen, dass die von mir übermittelten Daten und Anzeigen kopiert und auch dorthin vollständig übergeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heidingsfelder
Dipl.-Kfm., Plagiatssucher Martin Heidingsfelder 0911 / 80 199 366 0173 / 56 12470 Kernstr. 35 90429 Nürnberg
Die Universität Bochum hat die Untersuchung der Dissertation von Norbert Lammert am 6.11.2013 eingestellt.
Die Universität Gießen hat die Untersuchung der Dissertation von Frank-Walter Steinmeier am 5.11.2013 eingestellt.
Man sollte angesichts der oben angeführten Politikerdissertationen aber klar sagen, dass die Universitäten Bochum und Gießen keine umfangreichen eigenen Untersuchungen angestellt, sondern sich faul zurückgelehnt haben. Früher war Fleiß eine akademische Tugend um etwas zu erforschen und der Wahrheit auf den Grund zu gehen. "O tempora, o mores!" sagte Cicero 63 v. Chr und konnte nicht wissen, was 2013 bei uns in Politik und Wissenschaft passiert.
Gustl Mollath wurde am 6.8.2013 aus der Psychiatrie in Bayreuth entlassen. Martin Heidingsfelder hat sich in vielfältiger Weise 8 Monate lang für die Freilassung von Gustl Mollath eingesetzt und ist weiterhin Ansprechpartner für Personen im Maßregelvollzug.
In unserem Fundus befinden sich zahlreiche medizinische Dissertationen von Gutachtern bei Gericht, die wir sukzessive lesen um uns ein Urteil über die wissenschaftliche Qualität zu bilden. Im Rahmen seiner eigenen wissenschaftlichen Arbeit befasst sich Martin Heidingsfelder mit diesen Werken.
Die medizinischen Fakultäten im Bundesland Baden-Württemberg scheinen keinerlei Interesse an der Aufklärung von "handwerklichen Schwächen" zu haben. Selbst das zuständige grüne Landesministerium ist nicht sonderlich engagiert. Wir stellen hiermit die Untersuchung von medizinischen Dissertationen aus dem Bundesland Baden-Württemberg vorläufig ein.
Zur Entwicklung der Plagiatsfälle Dr. Michel Friedman und Professor Dr. Klaus Grün lesen Sie die aktuelle Presseerklärung vom 13.9.2013.
Weiterhin wurde von PlagDoktor ein interessanter, synoptischer Textvergleich der Dissertation Friedman zur Quelle Merkel am 29.9.2013 angefertigt: Friedman2010 vs Merkel2008.
Die Universität Frankfurt hat am 5.9. mitgeteilt, dass aufgrund meiner (Martin Heidingsfelder) Mitteilungen seit dem 29.8.2013, ergänzt durch die Mitteilung meines Kollegen Dr. Stefan Weber vom 1.9.2013 über Herrn Professor Dr. Klaus Grün sowie seinen Doktoranden Dr. Michel Friedman die Untersuchung im Verdacht auf wissenschaftlich unredliches Verhalten in Kürze beginnen wird. "Die Kommission wird ihre Arbeit in den nächsten Tagen aufnehmen." Gegenstand der Untersuchung ist die Dissertation von Michel Friedman aus dem Jahr 2010 mit dem Titel "Schuldlose Verantwortung: Vorgaben der Hirnforschung für Ethik und Strafrecht". Die Herren Grün und Friedman wurden mehrfach um Stellungnahme zu diesem Plagiatsverdacht gebeten.
Weitere Informationen über den Fall Grün und Friedman finden Sie im Pressespiegel.
// Achtung // Bearbeitung und Aktualisierung der Projektseite erfolgt nach der Konstitution des 18. Deutschen Bundestags. Wir bitten bis dahin um Geduld und halten Sie weiterhin auch gerne auf dem Laufenden.
Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. An diesem Tag entscheiden die Bürger, wer in Zukunft den Weg unseres Landes bestimmt. Aufgrund dieser Bedeutung sollten Politiker Vorbilder sein, insbesondere, was Ehrlichkeit anbelangt. Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass es gerade auch unter Politkern immer wieder Jene gibt, die es mit der Aufrichtigkeit nicht ganz so ernst nehmen, wie sie es selbst vom Bürger verlangen. Bekannte Beispiele sind Karl-Theodor zu Guttenberg, Annette Schavan, Jorgo Chatzimarkakis, Silvana Koch-Mehrin oder Matthias Pröfrock, bei denen der Doktortitel mit einer gewissen Nonchalance - man nennt es auch Plagiieren - erworben wurden.
In solchen Fällen ist besser, gar nicht erst zur Wahl anzutreten, als später zurückzutreten.
Wir untersuchen für Sie die wissenschaftlichen Arbeiten promovierter Kandidatinnen und Kandidaten zu den Bundestagswahlen 2013 unabhängig von der Parteizugehörigkeit, Alter, Geschlecht und Fachgebiet, nur den Fakten verpflichtet.
Hier finden Sie die vorläufige Kandidatenliste zu Bundestagswahl.
Die Prüfung wissenschaftlicher Arbeiten auf Plagiate ist natürlich ein erheblicher Aufwand. Ganz umsonst können wir es nicht machen. Und wir haben dabei für alle - auch für diejenigen, die sich keinen kompletten Auftrag leisten können - einen Weg gefunden, den einen oder anderen Kandidaten zu prüfen: wir sammeln Beiträge, bis wir mit der Überprüfung beginnen können. Die Details dazu finden Sie hier:
Sie können sich ab einem Beitrag von 20,- € an den Prüfungskosten beteiligen. Wenn Sie dies namentlich machen, erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Bei anonymen Überweisungen können wir keine Rechnung versenden.
Bitte vermerken Sie bei Ihrer Banküberweisung, welcher Kandidat geprüft werden soll. Ob er einen Doktortitel führt und kandidiert, können Sie anhand dieser Kandidatenliste überprüfen.
Über den jeweiligen Stand der Plagiatsprüfungen und über deren Ergebnisse informieren wir Sie öffentlich zugänglich hier in diesem Wiki.
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